Beispielsweise bei Schenkungen oder einer Erbschaft berechnen die Finanzbehörden die Erbschafts- oder Schenkungssteuer, ohne das Objekt besichtigt zu haben. Somit wird die Steuer auf Basis eines vom Schreibtisch aus berechnetem Verkehrswert berechnet. Hierbei werden beispielsweise wertmindernde Faktoren wie der Bauzustand nicht berücksichtigt. Somit kann der Verkehrswert deutlich über dem tatsächlichen Verkehrswert liegen. Dies führt zu einer unnötig hohen Steuerlast.
Für diesen und weitere Zwecke erstellen wir Ihnen ein ausführliches Verkehrswertgutachten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und weiterer wichtiger Informationen.
Unternehmen, die Ihre Jahresabschlüsse nach International Accounting Standards beziehungsweise International Financial Reporting Standards erstellen müssen bei Grundstücken und Gebäuden den beizulegenden Zeitwert (Fair Value nach IAS 16) angeben. Wir unterstützen Sie hierbei mit dem notwendigen Know-how und erstellen Ihnen ein Wertgutachten über den Marktwert, der mit dem Fair Value identisch ist.
Da die Erstellung eines Verkehrswertes von individuellen Faktoren abhängig ist erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
In Fällen wie dem Kauf oder dem Verkauf einer Immobilie reicht ein Kurzgutachtens aus. Auch bei Ermittlung des Wertes zur Vermögensübersicht oder in einfachen Fällen der Nachlassregelung ist das Kurzgutachten ideal.
Bei einem Ortstermin wird von einem erfahrenen Bausachverständigen die Bausubstanz Ihrer Immobilie dokumentiert. Hierbei werden wichtige Informationen schriftlich festgehalten. Darüber hinaus wird eine Fotodokumentation angefertigt. Im Gegensatz zum Verkehrswertgutachten liegt beim Kurzgutachten der Fokus auf die wichtigsten Prüfkriterien. Umfangreiche Erläuterungen zum Zustand oder der Lage erfolgen bei einem Kurzgutachtens nicht.
Anhand von bereitgestellten Dokumenten können Kurzgutachtens zu einem deutlich geringeren Preis angeboten werden. Obwohl der Fokus des Kurzgutachten auf die wesentlichen Informationen liegt, erhalten Sie eine präzise Aussage zum Wert der Immobilie. Ergänzend zur Wertermittlung wird bei Bedarf eine Bewertung von rechtlichen Gegebenheiten vorgenommen. Dies können beispielsweise Rechte und Lasten in der Abteilung II des Grundbuchs sein. Bei Bedarf kann vor Ort eine Wohnflächenberechnung vorgenommen werden.
Hierfür benötige ich von Ihnen die folgenden Informationen und Dokumente:
In vielen Kommunen existiert kein sogenannter Mietspiegel. Demnach fehlt es an einer Übersicht über die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete. Somit kann sich die Begründung eines Mieterhöhungsbegehrens oftmals problematisch gestalten. Die Lösung hierfür ist ein von einem Sachverständigen erstelltes Mietwertgutachten.
Ein Mietwertgutachten kann auch bei Auseinandersetzungen über die Angemessenheit der Miete zwischen Mieter und Vermieter genutzt werden. Insbesondere bei Modernisierungsmaßnahmen oder Mängeln bietet ein nach objektiven Kriterien erstelltes Mietwertgutachten Sicherheit für alle beteiligten Parteien.
Oftmals kommt es bei Streitigkeiten über die Höhe der Miete auch zur Frage, ob eine korrekte Berechnung der Wohnfläche erfolgt ist. Auch hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich und ermitteln vor Ort die tatsächliche Größe der Wohnfläche.
Sofern die Wohnfläche unstrittig ist oder durch uns eine Wohnflächenberechnung erfolgt ist, wird im Rahmen der gutachterlichen Expertise die ortsübliche Vergleichsmiete nach objektiven Kriterien und den gesetzlichen Vorgaben ermittelt.
Bei einem Kurzgutachten handelt es sich um eine Wertermittlung Ihrer Immobilie, die den wesentlichen Anforderungen der ImmoWertV entspricht.Aufgrund des beschränkten Umfangs erfüllt ein Kurzgutachten in der Regel nicht die Voraussetzung von Gerichten, Behörden und Finanzämtern.
Im Verlgeich zum Kurzgutachten handelt es sich bei einem Verkehrswertgutachten um eine Version, die den Anforderungen der ImmoWertV und des BauGB entsprich. Durch die Einholung zusätzlicher Auskünfte erfüllen die durch uns erstellten Verkehrswertgutachten die Anforderungen von Gerichten, Behörden und Finanzämtern. Die Erstellung des Gutachtens durch unsere zertifizierten Sachverständigen bekräftigt die Anerkennung.
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens durch unsere zertifizierten Sachverständigen ermöglicht die Anerkennung seitens Ämtern, Behörden und Gerichten.Wir berücksichtigen die Besonderheiten, die Gewerbeimmobilien mit sich bringen und setzen zur Erstellung der Gutachten modernste Softwaretechnik ein und greifen auf allgemein anerkannte Verfahren zurück.
Als zertifizierter Sachverständiger erstelle ich Gerichts- und Privatgutachten im Bereich Immobilienbewertung.
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