Liegt tatsächlich ein Baumangel vor, hat der Bauherr Anspruch auf eine kostenlose Mangelbeseitigung. Unser Bausachverständiger überprüft für Sie die Bausubstanz und informiert Sie über etwaige Mängel. Diese können auch nach mehreren Jahren innerhalb der Gewährleistungsfrist (üblicherweise 5 Jahre) angemahnt werden. Da die Gewährleistungszeit erst nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme beginnt bietet es sich an vor Ablauf dieses Zeitraums eine Begehung mit einem Sachverständigen durchzuführen.
Insbesondere zur Vermeidung von Folgeschäden ist es im Schadensfall notwendig zeitnah geeignete Maßnahmen einzuleiten. Daher ist es notwendig mit geeigneten Messtechniken und Hilfsmitteln den Mangel zu identifizieren und anschließend Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Eine schnelle Schadensanalyse trägt auch zu einer kostengünstigen Schadensbeseitigung und der Vermeidung von Folgeschäden bei.
Als zertifizierter Sachverständiger erstelle ich Gerichts- und Privatgutachten im Bereich Immobilienbewertung.
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