Nicht immer ist ein vollständiges und ausführliches Gutachten notwendig. mitunter kann auch die Inanspruchnahme einer gutachterlichen Stellungsnahme sinnvoll sein. Wie beispielsweise bei einem Immobilienerwerb, einem außergerichtlichen Vergleich oder einer detaillierteren Erläuterung zu einem Mangel.
Ob für Ihr Anliegen ein Kurzgutachten oder eine Stellungnahme ausreichend ist ermitteln wir gemeinsam in einem Telefongespräch.
Als zertifizierter Sachverständiger erstelle ich Gerichts- und Privatgutachten im Bereich Immobilienbewertung.
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