In vielen Kommunen existiert kein sogenannter Mietspiegel. Demnach fehlt es an einer Übersicht über die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete. Somit kann sich die Begründung eines Mieterhöhungsbegehrens oftmals problematisch gestalten. Die Lösung hierfür ist ein von einem Sachverständigen erstelltes Mietwertgutachten.
Ein Mietwertgutachten kann auch bei Auseinandersetzungen über die Angemessenheit der Miete zwischen Mieter und Vermieter genutzt werden. Insbesondere bei Modernisierungsmaßnahmen oder Mängeln bietet ein nach objektiven Kriterien erstelltes Mietwertgutachten Sicherheit für alle beteiligten Parteien.
Oftmals kommt es bei Streitigkeiten über die Höhe der Miete auch zur Frage, ob eine korrekte Berechnung der Wohnfläche erfolgt ist. Auch hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich und ermitteln vor Ort die tatsächliche Größe der Wohnfläche.
Sofern die Wohnfläche unstrittig ist oder durch uns eine Wohnflächenberechnung erfolgt ist, wird im Rahmen der gutachterlichen Expertise die ortsübliche Vergleichsmiete nach objektiven Kriterien und den gesetzlichen Vorgaben ermittelt.
1. Vorgespräch
2. Analyse
3. Ausfertigung des Gutachtens
Dem Bausachverständigen sollten dafür folgende Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung stehen:
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Beschaffung der Dokumente
Vergleichbare Objekte werden von Sachverständigen herangezogen und besondere Eigenschaften des Objektes mitberücksichtigt, so erhält man einen realistischen Mietwert der Immobilie. So erhalten Sie eine Auskunft über eine angemessene Miete für Ihre Immobilie.
In folgenden Situationen ist ein Mietwertgutachten sinnvoll:
Immobiliensachverständiger
in Kleve & Umgebung
Zertifizierungen
Wir helfen Ihnen jeder Zeit gerne weiter und beraten Sie!
Gerne können Sie uns kontaktieren um einen Termin zur persönlichen Beratung zu vereinbaren!
Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Wir rufen Sie gerne zurück!
Unser Rückruf-Service ist für Sie slbstverständlich kostenlos und unverbindlich.