Ein Restnutzungsdauergutachten ist unerlässlich, wenn es darum geht, steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen. Standardmäßig legt der Gesetzgeber für Gebäude eine pauschale Restnutzungsdauer von 50 Jahren fest. Diese allgemeine Regelung spiegelt jedoch häufig nicht die reale Beschaffenheit älterer Gebäude wider, was dazu führt, dass Sie Abschreibungsmöglichkeiten steuerlich nicht optimal nutzen können. Das Resultat sind unnötige Kosten und ungenutzte steuerliche Chancen.
Als zertifizierte Immobiliengutachter in Kleve bieten wir fundierte Restnutzungsdauergutachten gemäß anerkannten Standards an. Unsere detaillierten Analysen ermöglichen es, die Abschreibungsdauer gegebenenfalls realistisch anzupassen und dadurch potenzielle Steuervorteile zu nutzen. Mit einem zuverlässigen und anerkannten Gutachten von unserem Expertenteam erhalten Sie nicht nur eine belastbare Grundlage für steuerliche Entscheidungen, sondern auch rechtliche Sicherheit im Umgang mit den Finanzbehörden.
Vertrauen Sie auf unser Fachwissen – wir garantieren Ihnen größtmögliche Transparenz und objektive Bewertung.