Makleralleinauftrag

Alleinauftrag: Bei einem Alleinauftrag beauftragt der Kunde nur einen Immobilienmakler mit dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie.

Allgemeinauftrag: Bei einem Allgemeinauftrag dagegen schaltet der Kunde mehrere Immobilienmakler.

Der Immobilienmakler kann nicht ohne schriftlichen Auftrag tätig werden. Der Immobilienkäufer oder -verkäufer muss dem Makler also erst einen schriftlichen Auftrag erteilen, damit dieser für ihn tätig werden kann. Der Vertrag kann dann entweder als Alleinauftrag oder Allgemeinauftrag aufgesetzt werden. Beim Alleinauftrag unterscheidet man darüber hinaus noch zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Alleinauftrag.

  • Einfacher Makleralleinauftrag

Der Eigentümer verzichtet darauf, weitere Makler einzuschalten. Allerdings ist er berechtigt, die Immobilie privat ohne Makler zu veräußern. Sollte dies der Fall sein, so erhält der eingeschaltete Makler trotz Makleralleinauftrag keine Provision.

  • Qualifizierter Makleralleinauftrag

Vom qualifizierten Makleralleinauftrag ist dann zu sprechen, wenn der Makler die Immobilie exklusiv verkaufen darf. Der Eigentümer überlässt dem Makler alle Verhandlungen und darf selbst keinen privaten Verkauf vornehmen. Für den Makler ist diese Vertragsart besonders reizvoll, da er beim erfolgreichen Verkauf eine Provision, auch Maklercourtage genannt, erhält.

Die Zusammenarbeit mit einem Makler bei der Wohnraumvermittlung über einen Alleinauftrag führt in der Regel schneller ans Ziel, wird seriöser abgewickelt und ist auch wirtschaftlich gesehen oft die lukrativere Methode. Der Alleinauftrag schafft Sicherheit für den Makler und damit auch den vollen Anreiz, sein Bestes zu geben. Für den Kunden wiederum bedeutet das: Er kann sich sicher sein, dass der beauftragte Immobilienmakler sich voll und ganz auf dessen Immobiliengeschäft konzentriert.

 

 

 

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