Die Bauabnahme ist ein sehr wichtiger Zeitpunkt beim Bau einer Immobilie. Bei der Abnahme werden Bauleistungen als gut befunden. Durch eine Abnahme entstehen daher weitreichende rechtliche Wirkungen. Ein drittel circa aller Mängel und Schäden sind laut einer Statistik sofort bei der Abnahme bzw. innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Baues erkennbar.
Bei der Bauabnahme sollten man genau die Bausubstanz hingehend auf Baumängel und Bauschäden untersuchen. Hierbei können wir Ihnen helfen zu überprüfen, ob die ausgeführten Bauarbeiten fachgerecht abgeschlossen wurden.
Die Bausubstanz wird genauestens geschaut ob und welche Baumängel vorliegen und hält diese schriftlich und fotografisch fest, so dass genau nachgewiesen werden kann welche Bauarbeiten mangelhaft ausgeführt worden sind oder gar noch unfertig sind.
Viele Schäden oder Mängel werden von unseren Auftraggebern nicht selber gesehen, diese sind dann sehr erstaunt darüber, was Ihnen entgangen ist. Deswegen besser Vorsorge als Nachsorge! So verhindern Sie hohe Folgekosten!
1. Vorgespräch
2. Analyse
3. Empfehlung
Die Baufirma teilt ihrem Kunden mit, wenn das Haus übergeben werden kann. Der Bauherr hat dann üblicherweise bis zu 2 Wochen Zeit einen Termin zur Abnahme auszumachen. Eine konkrete Frist sieht das BGB jedoch nicht vor. Nur wenn der Bauherr einen Mangel am Haus anmeldet, kann die Frist verlängert werden.
Der Bauherr hat nach Bürgerlichen Gesetzbuch die Pflicht das Haus nach Abschluss des Baues abnehmen zu lassen.
Bei der Endabnahme durch das Bauamt müssen folgende Unterlagen vorliegen:
Bauabnahme ist für jeden Bauherrn verpflichtend und ist gesetzlich in § 640 Abs.
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