Gutachten

Gerichts-Gutachten

Im Rahmen von Gerichtsverfahren erstelle ich Gutchten für selbstständige Beweisverfahren sowie im Hauptsacheverfahren. Hierbei erfolgt die Beauftragung des Sachverständigen jedoch nicht durch die Parteien, sondern durch das Gericht. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt dabei unter Berücksichtigung der im durch das Gericht nach Antragsteluung bzw. Klageerhebung erlassenen Beweisbeschluss. Dieser beinhaltet stets die konkrete Aufgabenstellung.

Selbestständiges Beweisverfahren
Da ein Gerichtsprozess mitunter mehrere Jahre dauern kann und die Gefahr besteht, dass Beweismittel verloen geht existiert das sogenannte selbstständige Beweisverfahren gemäß §§ 485ff ZPO. Dieses Verfahren wird von einer Partei beantragt. Hierbei ist der Antragsgegner sowie der Grund des Verfahrens (Mangel) benannt werden. Zeitgleich muss beantragt werden, den Mangel durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen. Somit kann dieses Verfahren der eigentlichen Klage vorgeschaltet werden, denn die Ergebnisse aus diesem Verfahren können im anschließenden Gerichtsverfahren verwertet werden.

Referenzen
Im Rahmen von Gerichtsverfahren und selbstständigen Beweisverfahren wurde ich unter anderem durch die Amtsgerichte in Geldern, Kleve, Krefeld und Ratingen tätig.

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