Gutachten

Gutachten zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Gebäuden

Die Meisten aller privat vermieteten Immobilien in Deutschland werden über die von den Finanzbehörden vorgesehenen Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. In vielen Fällen sind jedoch höhere Abschreibungen aufgrund einer verkürzten Restnutzungsdauer notwendig.

Um langwierige Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden benötigen Sie hierzu ein aussagekräftiges Sachverständigengutachten.

Für die Erstellung des Sachverständigengutachtens über die Restnutzungsdauer der Immobilie berechnen wir Ihnen pauschal 595,00 € (inkl. 19 % MwSt.)

 

Für die Erstellung des Gutachten benötigen wir folgende Fotos und Dokumente von Ihnen

  • Fotoaufnahmen
    • Außenaufnahmen
      • Vorderseite
      • Rückseite
      • Ggf. Seitenansicht
      • Dach
    • Innenaufnahmen
      • Wohnräume
      • Fenster
      • Bäder
      • Innenausbau
      • Heizungsanlage
    • Sofern zutrefend Fotos von Schäden wie Feuchteschäden im Keller
  • Grundriss
  • Energieausweis

 

Hinweis: Nach Absenden des Formulars werden Sie automatisch zum Dateiupload weitergeleitet.

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Bei der Vermietung von Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäusern kommt es dabei maßgeblich auf den Modernisierungszustand und das Baujahr an. Insbesondere bei nicht kürzlich kernsanierten Altbauimmobilien kann die Erstellung eines Sachverständigengutachtens Sinnvoll sein.

 Die Ermittlung der Restnutzungsdauer und Gesamtnutzungsdauer orientiert sich an den Vorschriften der § 12 ImmoWertV und den zugehörigen Anlagen 1 und 2. Werden beispielsweise umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wird die Restnutzungsdauer verlängert, sodass sich ein abweichendes fiktives Baujahr für die Berechnung der Restnutzungsdauer ergibt.

Für die Erstellung des Gutachtens werden aussagekräftige Unterlagen benötigt hierzu gehören insbesondere:

  • Grundrisse
  • Energieausweis
  • Flächenberechnung
  • Fotos
    • Außenansicht
    • Fenster
    • Bäder
    • Innenausbau
    • Dach
    • Heizungsanlage
    • Schäden

Sie können die Erstellung des Gutachtens auch dann beauftragen, wenn nicht alle Dokumente vollständig vorliegen. Nach einem Vorcheck besprechen wir die Beschaffung der noch fehlenden Dokumente mit Ihnen.

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