Denkmal-AfA

Die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) ist eine steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeit für den Erhalt und die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeteilen. Sie ist ein Instrument der staatlichen Förderung und soll Eigentümer motivieren, den Erhalt und die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden zu fördern.

Die Denkmal-AfA ermöglicht eine Abschreibung von bis zu 9% der Herstellungskosten pro Jahr über einen Zeitraum von 12 Jahren. Dabei werden die Kosten für Instandhaltung, Reparatur und Modernisierung des Gebäudes als Werbungskosten angesetzt. Ein wichtiger Punkt ist jedoch, dass die Denkmal-AfA nur für Gebäude oder Gebäudeteile gilt, die unter Denkmalschutz stehen oder in einem Ensemble mit einem denkmalgeschützten Gebäude stehen.

Durch die Denkmal-AfA können Eigentümer den steuerlichen Gewinn mindern und somit Steuern sparen. Allerdings ist die Anwendung der Denkmal-AfA komplex und es sollten in jedem Fall steuerliche Experten hinzugezogen werden.

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