Ein Nießbrauchrecht ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer Sache, das dem Nießbraucher ein umfassendes Nutzungsrecht an der Sache einräumt, ohne dass er Eigentümer der Sache wird. Das bedeutet, dass der Nießbraucher die Sache nutzen, verwalten und auch über sie verfügen kann, soweit dies nicht im Widerspruch zum Eigentumsrecht des Eigentümers steht.
Das Nießbrauchrecht kann auf verschiedene Arten entstehen, z.B. durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Nießbraucher oder durch eine testamentarische Verfügung. Dabei kann der Nießbrauch an verschiedenen Sachen bestehen, wie z.B. an einer Immobilie, an einem Grundstück, an einem Unternehmen oder an einem Vermögenswert.
Das Nießbrauchrecht hat Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Eigentümers und des Nießbrauchers. Der Eigentümer behält das Eigentum an der Sache, ist aber in seiner Verfügungsmacht eingeschränkt. Der Nießbraucher hingegen hat ein Nutzungsrecht an der Sache und ist verpflichtet, die Sache zu erhalten und zu pflegen.
Ein Nießbrauchrecht kann auch wirtschaftlich bedeutsam sein, da es Auswirkungen auf die Bewertung der Sache und auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer hat.
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