Bebauung von Grundstücken

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt in Deutschland die möglichen Festsetzungen bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, der Bauweise und der überbaubare Grundstücksfläche. In Bauleitplänen für bestimmte Grundstücke wird genau definiert, welche Bauweise erlaubt ist und wie viel der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Die Baunutzungsverordnung setzt somit den Rahmen für die Bebauung des Grundstücks.

Die Arten der baulichen Nutzung sind in der Baunutzungsverordnung typisiert und geordnet. Hier werden zwei Kategorien von Arten der baulichen Nutzung unterschieden; Bauflächen als allgemeine Arten der baulichen Nutzung und Baugebiete als besondere Arten der baulichen Nutzung.

Das Maß der baulichen Nutzung gibt an, in welchen Bereichen das Grundstück bebaut werden darf und welche Richt- oder Mindestwerte für das Grundstück gelten.

Die Baunutzungsverordnung regelt:

  • Nutzungsarten
  • Höhe der Gebäude
  • Grundflächenzahl
  • Geschossflächenzahl
  • In Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten die Baumassenzahl
  • Zulässigkeit von Garagen, Stellplätzen
  • Zulässigkeit von Gemeinschaftsanlagen
  • Bauweise
  • Baulinien
  • Baugrenzen
  • Bebauungstiefen
  • Gebietstypen

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