Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Durch die Einführung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wurde seitens der deutschen Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Nutzung von erneuerbaren Energien verstärken und somit den fortlaufenden Klimawandel entgegenzuwirken.[1]

Die Einführung dieses Gesetzes begünstigte daher auch einen deutlichen Zuwachs von erneuerbaren Energien innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahren. Als Vorläufer dieses Gesetzes kann das sogenannte Stromeinspeisegesetz, welches im Jahr 1991 eingeführt wurde angesehen werden. Dieses Gesetz verpflichtete die Stromkonzerne dazu, 80 % der jeweils gültigen durchschnittlichen Strompreise an Produzenten von erneuerbaren Energien zu zahlen.[2]

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird den erneuerbaren Energien einen deutlichen Vorrang auf dem deutschen Energiemarkt eingeräumt. Dies bedeutet, dass den Produzenten von erneuerbaren Energien stets das Recht steht, die durch die jeweilige Produktionsform erzeugte Energie in den Strommarkt einzuspeisen.

Zusätzlich erhalten Produzenten von erneuerbarer Energie Sicherheit, ihr erzeugte Energie über einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem bestimmten Preis am Markt abzusetzen. Diese Einspeisevergütung hängt unter anderem von der jeweiligen Form der Erzeugung ab.[3]

Damit auch kleinere Erzeuger von erneuerbaren Energien dazu animiert werden derartige Anlagen installieren, erhalten diese meist Kilowattstunde eine höhere folgenden als Betreiber von größeren Anlagen. Zudem soll durch die Subvention von kleineren Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien der Strukturwandel in diesem Sektor begünstigt werden.

Zudem wird durch die Förderung von vielen Kleinanlagen auch ein dezentraler Aufbau eines Netzes zur Versorgung des deutschen Strommarktes mit erneuerbaren Energien ermöglicht. Somit wird einer gewissen Zentralisierung, wie sie aktuell auf dem deutschen Strommarkt vorzufinden ist, denn dort ist nur eine geringe Anzahl von Stromerzeugern vorzufinden. Diese erzeugten ihrerseits vornehmlich Strom aus nicht erneuerbaren Ressourcen wie beispielsweise Braunkohle.[4]

Auch wenn die Erzeugung von Atomstrom im Vergleich zu Braunkohle etwas umweltfreundlicher ist, wurde durch die Bundesregierung beschlossen, dass kein Strom mehr durch Atomkraftwerke erzeugt werden. Unter Berücksichtigung der Verknappung von Ressourcen und den Klimawandel war es daher notwendig, geeignete Maßnahmen zur Erzeugung von Strom fördern ohne negative Auswirkungen auf die Umwelt fördern.[5]

Die Nutzung von erneuerbaren Ressourcen zur Erzeugung von Energien wird daher aufzunehmen von der Bevölkerung akzeptiert. Auch wenn den Betreibern der Anlagen seitens des erneuerbaren Energien Gesetzes eine bestimmte anfallende Vergütung gewährleistet wird, kann dies nur bedingt als Subventionen angesehen werden. Stattdessen handelt es sich auf Seiten der Stromkonzerne seitens des Strommarktes um eine Pflicht zur Abnahme des durch erneuerbaren Energien erzeugten Stromes.

Dadurch erhalten Produzenten erneuerbaren Energien eine gewisse Absicherung, dass diese ihren Strom auf dem Markt zu bestimmten Preisen absetzen können. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass durch die Förderung der erneuerbaren Energien zusätzliche Kosten für die Verbraucher entstehen.[6]

Durch die Einführung dieses Gesetzes ziehen die Verbraucher auf dem deutschen Markt zunehmend ökologisch erzeugten Strom. Sprechen ist auch ein kontinuierlicher Ausbau der erneuerbaren Energien in der Bundesrepublik Deutschland vorzufinden. Durch diese Förderung konnte in diesem Jahr erstmals erreicht werden, dass die erneuerbaren Energien den Hauptenergieträger auf dem deutschen Markt darstellen. Dennoch stellt die Erzeugung von Strom durch die Verbrennung von Kohle weiterhin einer der wichtigsten Energieträger in Deutschland dar.[7]

Daran ist insbesondere daran zu erkennen, dass die Quote der erneuerbaren Energien am gesamten Energiemix nur langsam ansteigt. Dennoch wurde durch die Einführung dieses Gesetzes ein eigenständiger Wirtschaftszweig in der Bundesrepublik Deutschland gefördert somit letztendlich auch die Gesamtwirtschaft. Besondere wurden dadurch neue Unternehmen im Bereich der Solartechnik und Windenergie gegründet.[8]

Somit konnten auf neue Arbeitsplätze in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen werden. Daher kann die Einführung des Erneuerbaren Energien Gesetz auch als Vorteil für die Wirtschaft und die Umwelt eingestuft werden. Durch die genutzten Technologien sowie innovative Entwicklungen zeichnet sich die Bundesrepublik Deutschland auch im Bereich der erneuerbaren Energien durch eine Vorreiterstellung aus. Demnach ergeben sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorteilen aus der von erneuerbaren Energien und der Einführung des Erneuerbaren Energien Gesetzes.[9]

[1] Vgl. Schumacher, J. (Hrsg.) (2014) Naturschutzrecht im Klimawandel: Juristische Konzepte für naturschutzfachliche Anpassungsstrategien, S. 353

[2] Vgl. Reeker, M. (2004) Kostenentwicklung erneuerbarer Energien: Eine Erfahrungskurvenanalyse des Erneuerbare-Enerigen-Gesetzes, S. 137ff

[3] Vgl. Konstantin, P. (2013) Praxisbuch Energiewirtschaft: Energieumwandlung, -transport und –beschaffung im liberalisierten Markt, 3. Auflage, S. 114

[4] Vgl. Michliachki, M. (2009) Die Schlüsselrolle der deutschen Stromwirtschaft im europäischen Emissionshandel, S. 30

[5] Vgl. Konstantin, P. (2013) Praxisbuch Energiewirtschaft: Energieumwandlung, -transport und –beschaffung im liberalisierten Markt, 3. Auflage, S. 101

[6] Vgl. Hennicke, P., Fischedick, M. (2007) Erneuerbare Energien: Mit Energieeffizienz zur Energiewende,        S. 87

[7] Vgl. Handelsblatt (2014) Die Kehrseite der Energiewende

[8] Vgl. Müller-Platenberg, C. (Hrsg.) (2008) Der Bildungsprozess beim Aufbau der Solidarischen Ökonomie,  S. 110

[9] Vgl. Sliwiok-Born, D. (2014) Wettbewerb statt EEG-Umlage?, S. 135

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