Energieausweis

Ob eine Immobilie ein Energiesparer oder eher ein Energieverschwender ist, kann man schwarz auf weiß in einem Energieausweis nachlesen. Dieses bundeseinheitliche Zertifikat gibt Auskunft über den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes. Ein Immobilieneigentümer ist verpflichtet, bei einem Verkauf oder einer Vermietung dieses Dokument vorzulegen.

Wenn es um Immobilien geht, kommt am Thema Energieausweis keiner mehr vorbei. In knapper Steckbriefform bewertet dieses rechtliche Dokument den aktuellen Energiestandard eines Gebäudes. Die Energieeffizienz des Hauses und damit dessen Umweltverträglichkeit stehen im Mittelpunkt des Statusberichts. Welche Angaben in dem Zertifikat enthalten sein müssen, ist in der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 klar geregelt.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

Wenn die Ermittlung auf dem energetischen Bedarf des Gebäudes fußt, handelt es sich um einen Bedarfsausweis. Während in einem Bedarfsausweis das Objekt unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten bewertet wird, stehen bei einem Verbrauchsausweis die Nutzer im Mittelpunkt. So fließt in die Ermittlung der Energiekennwerte der tatsächliche Verbrauch etwa für Warmwasser der letzten drei Jahre ein.

Plant ein Immobilienbesitzer den Verkauf oder die Vermietung seines Objekts, muss er potentiellen Interessenten den Energieausweis bereits bei der ersten Vor-Ort-Besichtigung vorlegen. Werden sich beide Seiten einig, steht der Eigentümer in der Pflicht, das Zertifikat dem Käufer bzw. Neumieter mindestens als Kopie zu übergeben.

Für den Verbrauchsausweis wendet man sich am besten an den lokalen Energieversorger oder an jenen Dienstleister, der regelmäßig die Heizdaten abliest.

Berechtigt zur Ausstellung eines Energiebedarfsausweises sind ausschließlich dafür qualifizierte Experten: Architekten, Bauingenieure, Handwerksmeister unter bestimmten Bedingungen.

 

Fazit:

Zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden schreibt die Energieeinsparverordnung Energieausweise vor. Das Zertifikat dokumentiert den aktuellen Status samt Energieeffizienzklasse und wird als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausgestellt. Diese Aufgabe übernehmen bei der ersten Variante z. B. die Energieversorger, bei der zweiten ausschließlich zugelassene Experten. Es ergeben sich differenzierte Anlässe, die Urkunde vorzulegen. So ist bei Neubauten stets ein Bedarfsausweis auszustellen. Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie ist ein Eigentümer verpflichtet, schon den Interessenten Einsicht in den Energieausweis zu gewähren. Allerdings ist für die Überprüfung der Angaben häufig Fachwissen notwendig.

 

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