Leitern und Tritte sollen uns bei der Arbeit unterstützen und helfen in höheren Bereichen gut ranzukommen. Defekte Aufstiegshilfen können jedoch zu Unfällen führen. Deswegen ist jedes Unternehmen verpflichtet, seine Mitarbeiter, durch regelmäßige Überprüfung der Leitern und Tritte, zu schützen. Es empfehlt sich hier eine externe Person mit entsprechenden Sachkundenachweis gemäß BetrSichV §3 – DGUV Information 208-016 die Überprüfung durchführen zu lassen. Eine Prüfplakette sollte nach positiver Begutachtung angebracht werden.
Regelmäßige bedeutet mindestens einmal jährlich, bei häufigerem Einsatz der Aufstiegshilfen sollten kleinere Zeitabstände für die Überprüfung gewählt werden.
Die Prüfergebnisse müssen dokumentiert werden vom Unternehmer.
Unternehmer sollten ihre Mitarbeiter einen verantwortungsvollen Umgang mit Leitern und Tritten vermitteln.
Vorsicht ist besser als Nachsicht!
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