Brandschutz im Hotel

Das Thema Brandschutz ist besonders im Bereich der Hotellerie sehr wichtig, da in Hotels viele Menschen ein- und ausgehen. Hier müssen Leben geschützt werden!

Mit diesem Beitrag verdeutlichen wir das Anliegen Arbeits- und Brandschutz in Hotels.

Schon bei der Planung und dem Bau selbst eines Hotels muss einiges zum Arbeits- und Brandschutz beachtet werden.

Im betrieblichen Brandschutz nimmt der Brandschutzhelfer die Schlüsselposition ein, aber es wird auch ein passendes Konzept, Schulungen und regelmäßige Übungen benötigt.

Schulungen und Übungen notwendig

Einen Brandschutzhelfer zu ernennen ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Ernennung erfolgt auf Grundlage folgender Vorschriften:

  • „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“ (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)
  • „Maßnahmen gegen Brände – Technische Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR A2.2)
  • „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“ (Unfallverhütungsvorschrift)

Dieser Helfer übernimmt im Brandfall festgelegte Aufgaben, innerhalb des Unternehmens, der Brandbekämpfung. Er wird in der Regel von einem betrieblichen Ersthelfer und Evakuierungshelfer unterstützt. Diese werden ebenfalls vom Arbeitgeber benannt.

Hotels sind in Sachen Brandschutz heikel, bereits die meist große Anzahl an Stockwerken steigert den Aufwand der Evakuierung in Hotels. Besonders gefährdete Bereiche (z. B. Küche, Technikräume, Lagerräume) sind im Hotelgewerbe zu beachten.

Der Gesetzgeber fordert beim Brandschutz eine enge Zusammenarbeit von General Manager, Brandschutzbeauftragtem, Haustechnikern und Führungskräften, sowie von Behörden und Feuerwehr. Durch den Schichtdienst und die hohe Personalfluktuation wird das trainieren erschwert.

Vorgaben vom Gesetzgeber

Ein angemessenes Verhältnis, bezogen auf die Belegschaft, bei der Anzahl an Brandschutz- und Rettungshelfern ist gefordert. Hier wird auf die geforderte Gefährdungsbeurteilung verwiesen.

Aufgaben des Brandschutzhelfers sind gesetzlich klar definiert:

  • Er unterstützt den Brandschutzbeauftragten
  • Führt den vorbeugenden Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze aus
  • Übernimmt die Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
  • Bedient die Brandschutzeinrichtungen
  • Weist die eintreffende Feuerwehr ein

Die Ausbildung der Brandschutzhelfer ist durch die ASR A2.2 und DGUV-Information 205-023 geregelt.

Brandschutzübung

Es wird dringend geraten regelmäßig in größeren Abständen Brandschutzübungen abzuhalten. Bei einem „blinden Alarm“ erfährt man ob die Maßnahmen ausreichen und ob die Hotelbelegschaft sensibilisiert ist.

Nach jeder Übung ist ein Protokoll zu erstellen. Das hilft den Brandschutzbeauftragten und deren Vorgesetzten dabei, eventuell notwendige weiter Maßnahmen abzustimmen.

Ein Schwerpunkt der Ausbildungsthemen sollten stets die Brandschutzordnung Teil A, B und C sein.

Brandschutzordnungen bestehen aus den Teilen A, B und C. Der Teil A ist ein Aushang mit allgemeinen Verhaltensregeln im Brandfall, der Teil B richtet sich an Personen die sich nicht nur vorübergehend aufhalten und der Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.

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