Egal ob in Goch, Kleve, London oder in einem anderen Ort auf der Welt. Brände können täglich ausbrechen. “Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.”[1]
Somit sollte stets eine gewisse Vorsorge in Unternehmen und Haushalten getroffen werden. Insbesondere kann es bei vermeintlich kleinen Bränden schon zu Schäden für Mensch und Tier kommen. Hingegen sind Schäden an Gebäude und Mobiliar zwar ärgerlich, jedoch meist verkraftbar und können meist durch die Leistungen der Versicherung kompensiert werden.
Allein in Deutschland sind im Zeitraum von 2010 bis 2015 jährlich rund 380 Menschen dem Feuer und Rauchgasen zum Opfer gefallen. Zwar ist die Anzahl der Brandtoten im Vergleich zu 1990 (787 Tote)[2] deutlich gesunken, jedoch ist jede Person, die bei einem Brand verstirbt eine Person zu viel. Hier kann die richtige Vorsorge einen Vorteil für Bewohner und Mitarbeiter bieten und derart tragische Ereignisse verhindern. Ein optimaler Brandschutz sorgt sogar dafür, dass ein Brand möglichst gar nicht ausbricht oder sich zumindest nur sehr langsam ausbreitet.
Brandschutz im Gebäude
Brandschutz fängt bereits vor der Errichtung eines Gebäudes an. Freilich sind die Anforderungen bei Einfamilienhäusern deutlich geringer ausgelegt als beispielsweise bei Mehrfamilienhäusern oder Industriegebäuden, jedoch sollten unabhängig vom Gebäudetyp geeignete Maßnahmen umgesetzt werden. Seitens der Genehmigungsbehörden findet zwar eine Überprüfung der Planung derartiger Maßnahmen statt, hierbei muss allerdings hervorgehoben werden, dass die vom Gesetzgeber festgelegten Maßnahmen stets nur den Mindeststandard darstellen. Insbesondere im eigenen Interesse sollten hier umfangreichere Maßnahmen umgesetzt werden.
Im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes sollten daher auch nur Materialien eingesetzt werden, die nicht brennbar oder zumindest schwer entflammbar sind. Beispielsweise kann bei Dämmmaterialien statt auf Styropor oder ähnliches Material auf Steinwolle oder Glaswolle zurückgegriffen werden. Auch Materialien wie Gipskartonplatten bieten aufgrund ihrer stofflichen Zusammensetzung gute Eigenschaften im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes.
In größeren Wohngebäuden und gewerblich genutzten Gebäuden sowie beispielsweise beim Übergang von der Garage in das Wohnhaus sind Rauchschutztüren und Feuerschutztüren ein sinnvolles Hilfsmittel um den Brand auf einzelne Bereiche zu beschränken und das Flüchten zu ermöglichen. Insbesondere bei Durchführung von beispielsweise Strom-, und Wasserleitungen sowie Heizungsrohren in sogenannten Brandwänden ist auf eine geeignete Abschottung zu achten, sodass auch diese Durchbrüche feuersicher gemacht werden.
Vorbeugender Brandschutz
Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sind daher von größerer Bedeutung in Gebäuden aller Art. Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass Mensch und Tier unbeschadet aus dem Haus flüchten oder durch Feuerwehrleute gerettet werden können. Daher sollten in Ihrem Gebäude hochwertige Rauchmelder in ausreichender Anzahl eingebaut werden. Diese sollten am höchsten Punkt im Raum installiert werden, sodass dieser sofort Alarm auslöst, wenn sich Rauch bildet. Rauchmelder sollten jedoch nicht in allen Räumen angebracht werden. Beispielsweise kann es durch den Wasserdampf in Bad und Küche zu Fehlalarmen kommen. Bei der Nutzung von Heizungsanlagen und Kaminöfen innerhalb der Wohnräume ist auch die Anschaffung von CO-Meldern zu empfehlen.
Um sogenannte Entstehungsbrände zu bekämpfen kann auch die Anschaffung eines Feuerlöschers empfohlen werden. Hierbei muss auf die Einsatzmöglichkeiten des jeweiligen Feuerlöschers geachtet werden. Pulverlöscher sind zwar günstig in der Anschaffung, jedoch führen diese zu größeren Verschmutzungen, die sich mitunter auch über mehrere Stockwerke erstrecken können und sind daher eher weniger zu empfehlen. Stattdessen sollte in Wohngebäuden ein sogenannter ABF-Feuerlöscher angeschafft werden. Bei gewerblich genutzten Gebäuden muss hierbei der Einsatzzweck ebenfalls genaustens beachtet werden, beispielsweise dürfen Metallbrände nur mit speziellen Feuerlöschern bekämpft werden. Bei der Nutzung von Feuerlöschern gilt es diese in regelmäßigen Abständen zu warten und nach der Nutzung oder bei einem Defekt umgehend instand setzen zu lassen.
Im Zusammenhang mit sogenannten Entstehungsbränden muss hervorgehoben werden, dass es stets sinnvoll ist, die Feuerwehr zu alarmieren. Auch, wenn der Brand augenscheinlich gelöscht ist können beispielsweise noch Schwelbrände vorliegen und zu einem Wiederaufflammen des Brandes führen.
[1] Oberverwaltungsgericht Münster (1987) Urteil 10 A 363/86 vom 01.12.1987
[2] Vgl. Statista (2018) Anzahl der Brandtoten in Deutschland von 1990 bis 2015
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