Anfang 2019 gab es eine Änderung der ASR A4.3 bezüglich der Platzierung von Erste Hilfe Koffern, Verbandskästen, etc.
„Verbandskästen sind überall dort bereitzuhalten, wo die Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen. Sie sind so zu verteilen, dass sie höchstens 100m Wegstrecke oder einer Geschosshöhe erreichbar sind.“
Nach der Änderung ist also die Arbeitsumgebung neu zu bewerten und zu überprüfen, ob alles den aktuellen Anforderungen entspricht.
Die ASR A4.3 definiert die genaue Anzahl an Koffern anhand der Betriebsart in Verbindung mit der Beschäftigten.
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Räume die einen Erste Hilfe Koffer enthalten, sollten entsprechend gekennzeichnet sein, so dass man sie im Notfall leichter zur Hand hat. Darüber hinaus müssen diese so angeordnet werden, dass diese innerhalb von maximal 100 Metern erreicht werden können. Insbesondere in Produktionsstätten und auf Baustellen ist zudem darauf zu achten, dass das Verbandmaterial vor schädigenden Einflüssen wie Nässe oder Verunreinigungen geschützt ist.
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