Gewerbliche Nutzung von Wohneigentum

Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Ein Gewerbe im eigenen Haus in einem reinen Wohngebiet ohne ausdrückliche Erlaubnis zu betreiben, ist laut Baunutzungsverordnung verboten. Wohngebiete genießen gemäß Baurecht einen besonders hohen Anspruch auf Schutz vor Belästigungen, die sich durch gewerbliche Tätigkeiten ergeben. Deshalb ist dort nur dann die gewerbliche Nutzung von Wohneigentum möglich, wenn damit tatsächlich keinerlei Störungen der Nachbarschaft verbunden sind.

Die einzigen Ausnahmen, die generell erlaubt sind, betreffen die Freien Berufe. Typische Freie Berufe sind:

  • Notare und Rechtsanwälte
  • Steuer- und Wirtschaftsprüfer
  • Ärzte und Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Schriftsteller
  • Dolmetscher
  • Designer
  • Hebammen

Doch auch die Ausübung der Freien Berufe unterliegt Grenzen. Sie darf nur einen bestimmten Anteil der Raumnutzung ausmachen. Auch im Hinblick auf die zu erwartende Kundenfrequenz und die Anzahl der Mitarbeiter müssen ebenfalls Grenzen beachtet werden. Diese ergeben sich aus der Rechtsprechung zu diesem Thema.

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