Wenn sie Immobilien vererben wollen, sollten sie bereits zu Lebzeiten die eigenen Wünsche in einem Testament oder einem Erbvertrag schriftlich fixieren.
Ein Testament ist eine letztwillige schriftliche Erklärung, in der jemand die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tode festlegt.
Der Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen Erbe und Erblasser zu dessen Lebzeiten.
Während ein Testament eine einseitige Willenserklärung ist, handelt es sich bei einem Erbvertrag um einen zweiseitigen Vertrag zwischen dem Erblasser und den Erben. Beide Vertragsparteien müssen bei der notariellen Beurkundung anwesend sein und ihr Einverständnis erklären. Der Erbvertrag sichert die Zustimmung der Erben. Wenn Immobilien zu vererben sind, können somit Streitigkeiten vermieden werden.
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