Immobilie im Scheidungsfall

Bei einer Scheidung mit Haus wird oft erbittert darum gestritten, wer im Haus wohnen bleiben darf.

Aus Kostenaspekten ist es bei einer Scheidung mit Haus sinnvoll, sich vorher darüber zu einigen, wie während der Scheidung die Immobilie geteilt wird.

Haben die Eheleute bei der Eheschließung nichts anderes vereinbart, leben sie in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft.

Generell gibt es fünf Möglichkeiten, bei einer Scheidung mit Haus den Zugewinnausgleich vorzunehmen:

  • Ein Ehepartner behält nach der Scheidung die Immobilie und zahlt den Partner aus
  • Das Haus wird verkauft und der Erlös abzüglich Schulden geteilt
  • Das Haus wird vermietet und die Mieteinnahmen und die Kosten geteilt
  • Jeder Ehepartner bewohnt einen Bereich des Hauses
  • Das Haus wird zwangsversteigert

 

 

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