Immobilienbewertung bei Erbschaft oder Schenkung

Immobilienbewertung

Eine rechtmäßige Schenkung ist die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten des Eigentümers auf eine andere Person. Das heißt, anders als beim Vererben, muss nicht erst der Tod des Gönners eintreten, damit der Begünstigte das Vermögen erhält.

Eine Schenkung sollte immer in einem Vertrag festgehalten werden, genauso wie ein Erbe. Der Schenkungsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden, damit dieser voll rechtsgültig ist.

Die Schenkung einer Immobilie bringt einige Vorteile:

  • Bei cleverer Schenkung fallen keine Steuern an
  • Eine einflussreichere Bestimmung der Vermögensaufteilung als beim Vererben
  • Lebenslanges Wohnrecht des Schenkenden
  • Die Umgehung einer Erbengemeinschaft

Dennoch wird in Deutschland insgesamt meistens vererbt und nicht verschenkt.

Eine frühzeitige Ermittlung des aktuellen Wertes des Hauses oder Grundstücks ist bei einer geplanten Schenkung unabdingbar. So kann man prüfen, welche steuerliche Belastung dieser sogenannte Verkehrswert nach sich zieht. Der Verkehrswert einer Immobilie entscheidet über die Höhe der zu zahlenden Steuern.

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