Immobilienmakler haben eine Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Sie müssen jedoch nicht einen Sachkundenachweis beim Gewerbeamt nachweisen.
Der Bundestag findet, dass regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen sinnvoller sind als eine einmalige Sachkundeprüfung.
Für den Sachkundenachweis hätten Immobilienmakler und Immobilienverwalter von den Industrie- und Handelskammern der einzelnen Bundesländer in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen.
Der Sachkundenachweis sollte einen Ausbildungsstandard für Makler und Verwalter schaffen, da der berufliche Weg zum Immobilienmakler sehr unterschiedlich sein kann. Daher kann die Gefahr bestehen, dass manche von ihnen eine mangelnde Qualifikation haben. Hier wäre vorbeugend eine Sachkunde sinnvoll sein können. Aber im Bundestag wurde beschlossen, dass alle drei Jahre eine Weiterbildung von 20 Stunden ausreicht.
Weiterbildungen können aus vielen Bereichen gewählt werden, da ein Immobilienmakler viele Kenntnisse haben muss, beispielsweise in den Bereichen Wirtschaft, Recht sowie Wettbewerbsrecht, Finanzierung und Immobilienmarkt. Die Makler- und Bauträgerverordnung gibt Themen vor in denen sich Makler weiterbilden können. Kundenberatung, Grundlagen des Maklergeschäfts, rechtliche Grundlagen, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Grundlagen Immobilien und Steuern oder Grundlagen der Immobilienfinanzierung sind wichtige Themen.
Die Fortbildung von 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren dürfen auf verschiedene Themen aufgeteilt werden, müssen bei Nachfrage von Auftraggebern und Behörden nachgewiesen werden können.
Nachweis- und Informationspflicht:
- Nachweise müssen gesammelt werden
- Nachweise müssen 5 Jahre lang aufbewahrt werden
- Nachweise müssen bei Nachfrage von Behörden vorgezeigt werden
- Informationspflicht besteht gegenüber Auftraggebern
- Weiterbildungen müssen erstmals im Jahr 2021 nachgewiesen werden
Nicht nur für Immobilienmakler besteht die Weiterbildungspflicht, sondern auch für Mitarbeiter. Mitarbeiter die einen Ausbildungsabschluss im Immobilienwesen haben, müssen erst drei Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen.
Bei Verstoß der Weiterbildungspflicht werden hohe Geldbußen fällig.
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