Den Immobilienwert zu ermitteln ist zu verschiedenen Anlässen unumgänglich.
Um den Immobilienwert zu ermitteln, bezieht der Gutachter eine Vielzahl von Faktoren ein:
- Zur Verfügung stehende Fläche
- Baujahr
- Ausstattung
- Zustand
- Lage
- Regionale Faktoren
- Wertmindernde Aspekte
- Werterhöhende Aspekte
Der Gesetzgeber hat für die Berechnung des Immobilienwerts drei Verfahren vorgesehen:
- Vergleichswertverfahren: Das Vergleichswertverfahren wird gewählt, um gleichwertige Häuser oder Wohnungen zu bewerten, für die eine ausreichende Anzahl an erzielten Marktpreisen vorliegt.
- Sachwertverfahren: Fehlen Vergleichswerte kommt das Sachwertverfahren zur Anwendung.
- Ertragswertverfahren: Handelt es sich um eine gewerblich genutzte Immobilie, die dem Erzielen von Einkommen dient, wird das Ertragswertverfahren angewendet.
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