Immobilienwertermittlung

Den Immobilienwert zu ermitteln ist zu verschiedenen Anlässen unumgänglich.

Um den Immobilienwert zu ermitteln, bezieht der Gutachter eine Vielzahl von Faktoren ein:

  • Zur Verfügung stehende Fläche
  • Baujahr
  • Ausstattung
  • Zustand
  • Lage
  • Regionale Faktoren
  • Wertmindernde Aspekte
  • Werterhöhende Aspekte

Der Gesetzgeber hat für die Berechnung des Immobilienwerts drei Verfahren vorgesehen:

  1. Vergleichswertverfahren: Das Vergleichswertverfahren wird gewählt, um gleichwertige Häuser oder Wohnungen zu bewerten, für die eine ausreichende Anzahl an erzielten Marktpreisen vorliegt.
  2. Sachwertverfahren: Fehlen Vergleichswerte kommt das Sachwertverfahren zur Anwendung.
  3. Ertragswertverfahren: Handelt es sich um eine gewerblich genutzte Immobilie, die dem Erzielen von Einkommen dient, wird das Ertragswertverfahren angewendet.

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