Maklerprovision:
Entgelt für den Immobilienmakler für seine Dienstleistungen in der Immobilienvermittlung.
Maklerprovision für Mietimmobilien:
Es gilt das Bestellerprinzip: Derjenige, der den Makler für die Immobiliensuche oder Immobilienvermittlung beauftragt hat, zahlt dem Makler am Ende die Provision.
Maklerprovision für Kaufimmobilien:
Die Höhe der Provision ist nicht gesetzlich geregelt. Die Provisionshöhe und Art der Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer ist abhängig vom Bundesland.
Maklerprovision nicht fällig, wenn:
- kein Miet- oder Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
- es um eine Sozialwohnung geht.
- ein bestehendes Mietverhältnis verlängert wird.
- der Makler Eigentümer/Vermieter/Verwalter der Immobilie ist.
Maklerprovision und Maklervertrag:
- Maklervertrag zur Ausbezahlung der Maklerprovision nicht erforderlich.
- Alleinauftrag dient dem Makler als Sicherheit zur Provisionsauszahlung.
- Maklerauftrag dient dem Verkäufer zur Absicherung gegen Schäden.
- Maklerauftrag sichert den Verkäufer gegen mehrfache Provisionsforderungen ab.
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