Maklerprovision

Maklerprovision:

Entgelt für den Immobilienmakler für seine Dienstleistungen in der Immobilienvermittlung.

Maklerprovision für Mietimmobilien:

Es gilt das Bestellerprinzip: Derjenige, der den Makler für die Immobiliensuche oder Immobilienvermittlung beauftragt hat, zahlt dem Makler am Ende die Provision.

Maklerprovision für Kaufimmobilien:

Die Höhe der Provision ist nicht gesetzlich geregelt. Die Provisionshöhe und Art der Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer ist abhängig vom Bundesland.

Maklerprovision nicht fällig, wenn:

  • kein Miet- oder Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
  • es um eine Sozialwohnung geht.
  • ein bestehendes Mietverhältnis verlängert wird.
  • der Makler Eigentümer/Vermieter/Verwalter der Immobilie ist.

Maklerprovision und Maklervertrag:

  • Maklervertrag zur Ausbezahlung der Maklerprovision nicht erforderlich.
  • Alleinauftrag dient dem Makler als Sicherheit zur Provisionsauszahlung.
  • Maklerauftrag dient dem Verkäufer zur Absicherung gegen Schäden.
  • Maklerauftrag sichert den Verkäufer gegen mehrfache Provisionsforderungen ab.

Visits: 1