Ein Wasserschaden im Haus ist mit viel Ärger, Arbeit und hohen Kosten verbunden. Im Ernstfall ist schnelles Handeln erforderlich, um den Wasserschaden zu begrenzen und die Folgen so schnell wie möglich zu beseitigen.
Der Wasserschaden kann durch Ereignisse innerhalb und außerhalb der Wohnung verursacht werden
- Rohrbruch
- Defekte Wasch- oder Geschirrspülmaschine
- Überlaufene Badewanne
- Undichtes Dach
- Schäden an der Fassade des Hauses
- Hochwasser
- Starkregen
Wird durch das Wasser die Bausubstanz beschädigt, hat dies die schlimmsten Konsequenzen, denn dann sind umfangreiche, teure Sanierungsmaßnahmen notwendig.
Beim Entdecken des Wasserschadens ist schnelles, umsichtiges Handeln nötig
- Wasserzufuhr abstellen
- Stromzufuhr im betroffenen Bereich unterbrechen
- Wasser beseitigen
- Einrichtungsgegenstände trocknen
- Bei tropfender Decke Möbel abdecken
- Lüften
- Schaden dokumentieren (Fotos)
- Versicherung informieren
Hinweis: Nach einem Wasserschaden müssen Sie nicht auf die Freigabe durch die Versicherung warten. Stattdessen können sie Maßnahmen wie beispielsweise das Aufstellen von Bautrocknern und weitere Maßnahen, die zur Minderung des Schadens beitragen unmittelbar nach Kenntnisnahme des Schadens beauftragen. Derartige Kosten können als sogenannte Schadenminderungskosten beziehungsweise Schadenabwendungskosten geltend gemacht werden (§ 82 Versicherungsvertragsgesetz).
Beschleunigung der Trocknung nach einem Wasserschaden durch Fachbetrieb, um Wände, Decken und Böden zu trocknen mit verschiedenen Trocknern
- Kondensationstrockner
- Adsorptionstrockner
- Infrarot- und Dunkelstrahler
Die gründliche Trocknung ist die wichtigste Voraussetzung zur Vermeidung von Folgeschäden durch feuchtes Mauerwerk.
Bildung von Schimmel vorbeugen
Schimmel entsteht durch Feuchtigkeit. Je länger Wände und Böden feucht oder sogar nass sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich Schimmel bildet. Deswegen ist es sehr wichtig, mit einer geeigneten Trocknungsmethode dafür zu sorgen, dass die Nässe schnell verschwindet.
Bildquelle: Infrogmation – Eigenes Werk, CC BY 2.5
Übernahme eines Wasserschadens durch die Versicherung
- Hausratversicherung: übernimmt Schäden, die von Leitungswasser verursacht wurden
- Wohngebäudeversicherung: übernimmt Schäden am Gebäude und bezahlt die Sanierung von Böden, Wänden, Heizungs- und Sanitäranlagen
- Elementarschadenversicherung: sichert Wasserschäden durch Unwetter ab
- Privathaftpflichtversicherung: kommt für den finanziellen Schaden auf, wenn man durch fahrlässiges Verhalten einen Wasserschaden in der Nachbarwohnung verursacht hat
Bei Miet- und Eigentumswohnungen gilt generell der Grundsatz, dass der Verursacher für die Schäden bezahlen muss, Verursacherprinzip.
Wasserschäden müssen umgehend gemeldet und dokumentiert werden.
Bei der Wertermittlung einer Immobilie werden Wasserschäden, Schimmel oder die drohende Gefahr solcher Schäden durch spezialisierte Sachverständige beurteilt. Rückstände eines Wasserschadens oder das Vorhandensein alter, defekter Leitungen fließen in eine Immobilienbewertung mit ein und können den Wert der Immobilie erheblich schmälern.
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