Steuern beim Immobilienverkauf

Beim Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken spielt die sogenannte Spekulationsfrist eine Rolle.

Bei der Spekulationssteuer spielt es eine Rolle, wie lange die Immobilie sich im Besitz des Verkäufers befand. Die Gewinne aus dem Verkauf müssen eventuell versteuert werden, wenn die Frist von zehn Jahren unterstritten wurde. Liegen zwischen dem Kauf und dem Verkauf mehr als zehn Jahre, ist der Verkauf steuerfrei. Auch wenn beim Verkauf kein tatsächlicher Nettogewinn erzielt wurde, ist der Verkauf steuerfrei.

Selbst genutzter Wohnraum kann fristunabhängig ohne Steuerlast von Privat verkauft werden. Der Verkäufer muss dann mindestens 3 Jahre in der Immobilie selbst gewohnt haben.

Bei Erbe oder Schenkung einer Immobilie kann es sein, dass man auch mit einer Spekulationsfrist belastet wird. Hier beginnt die Spekulationsfrist nicht mit dem Tag des Erbes oder der Schenkung, sondern bereits mit dem Datum des Hauskaufs.

Bei der Berechnung der Spekulationssteuer spielt der erzielte Gewinn und die Steuerklasse des Verkäufers eine Rolle.

 

Zusammenfassung:

  • Nur Gewinne müssen versteuert werden.
  • Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem man das Haus gekauft hat.
  • Liegen mehr als zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf, muss der Gewinn nicht versteuert werden.
  • Alternativ ist es möglich, die Eigennutzung in den beiden letzten Jahren sowie im Verkaufsjahr zu beweisen, um die Steuer zu umgehen.
  • Die Höhe der Spekulationssteuer hängt von der Steuerklasse ab. Sie beträgt etwa 40 % des Gewinns.

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