Vermietung an Angehörige

Da zur Zeit Wohnraumknappheit besteht, vermieten Eigentümer immer mehr an Angehörige. Bei Vermietung an Verwandte geht man davon aus, dass sie die Immobilie pfleglich behandeln und die Miete pünktlich eingeht. Der Angehörige profitiert von einer niedrigen Miete und der Eigentümer kann dabei sogar Steuern sparen. Trotzdem ist einiges bei der Vermietung an Angehörige zu beachten.

Voraussetzungen um Steuer zu sparen:

  • Der Mietvertrag muss schriftlich abgeschlossen worden sein.
  • Der Mietvertrag muss unbefristet sein.
  • Der Vermieter darf die vermietete Wohnung nicht selbst mitbenutzen.
  • Der Mieter darf die Räume nur als Wohnraum nutzen.
  • Der Mietvertrag muss die Höhe der vereinbarten Miete einschließlich Nebenkosten enthalten und auch festlegen, zu welchem Zeitpunkt die Miete fällig ist.
  • Die Miete darf nicht bar gezahlt werden, sondern muss per Dauerauftrag oder pünktlicher Überweisung erfolgen.

An Angehörige eine Wohnung zu vermieten, bietet Möglichkeiten zur Steuerersparnis. Das ist dann der Fall, wenn die Werbungskosten die Mieteinnahmen übersteigen und sich somit ein Verlust statt eines Gewinns ergibt. Berechnet man allerdings weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, können die Werbungskosten nur anteilig in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Wird die Wohnung einem Verwandten jedoch unentgeltlich überlassen, kann der Vermieter keinerlei Werbungskosten absetzen. Dies kann dann unter Umständen sogar dazu führen, dass eine Schenkungssteuer fällig wird.

 

Häufigste Fehler bei Vermietung an Angehörige:

  • Der Mietvertrag fehlt.
  • Die Miete wird nicht regelmäßig gezahlt.
  • Aus dem Mietvertrag geht nicht klar hervor, ob es sich um eine Warm- oder Kaltmiete handelt.
  • Es wird nicht über die Betriebskosten abgerechnet.
  • Die Miete fließt an den Mieter wieder zurück.

 

 

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