Immobilienbewertung – Erbschaft und Immobilienverkauf
Wenn man alleine eine Immobilie erbt und diese verkaufen will benötigt man den Wert dieser Immobilie. Aber auch wenn eine Erbgemeinschaft besteht und das Erbe aufgeteilt werden muss, benötigt man den Wert der geerbten Immobilie. Hier gibt es zwei Möglichkeiten die Immobilie zu bewerten, die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens oder eines Kurzgutachtens.
Ein Verkehrswertgutachten listet alle Wertfaktoren einer Immobilie sehr detailliert auf und ist vor allem dann sinnvoll, wenn unter den Erben Uneinigkeit über den Wert einer Immobilie herrscht und rechtliche Auseinandersetzungen drohen.
Ein Kurzgutachten stellt kurz und übersichtlich den Wert einer Immobilie dar. Es beinhaltet nur kurze Objektbeschreibungen und Erläuterungen zu bestimmten Wertfaktoren.
Immobilienbewertung – Berechnung der Erbschaftssteuer
Das Finanzamt erhebt im Zuge der Erbschaft einer Immobilie eine Erbschaftssteuer. Für die korrekte Berechnung der Erbschaftssteuer muss der Wert der Immobilie bekannt sein. Das Finanzamt nimmt für die Bewertung der Immobilie nur Durchschnittszahlen, so kann es sein das die Erbschaftssteuer zu hoch angesetzt wird. Deswegen sollte man ein qualifiziertes Wertgutachten von einem Immobiliensachverständigen durchführen lassen.
Immobilienbewertung – Entscheidungsgrundlage im Erbfall
Wer eine Immobilie erbt, braucht detaillierte Informationen rund um die Immobilie, damit er entscheiden kann, ob er sie vermietet, verkauft oder doch selbst einzieht, basierend auf Fakten und Zahlen. Ein Gutachten liefert nicht nur Angaben zum aktuellen Marktwert der Immobilie, sondern macht auch Angaben zum allgemeinen Zustand der Bausubstanz, zum Zustand von Heiz- und Elektroanlagen, Keller und Dach.
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