Vormundschaft beim Hausverkauf

Seit der Reform des Betreuungsrechts 1992 gibt es die Vormundschaft nur noch für Minderjährige. Der Vormund übernimmt die Aufgaben, die ansonsten den Eltern obliegen und vertritt die Interessen seines Mündels. Volljährige Menschen können somit seit 1992 nicht mehr unter Vormundschaft gestellt werden.

Hausverkauf Vormundschaft

Bei vermögenden Mündeln dreht sich die Vormundschaft auch um das Haus und einem eventuellen Verkauf.

Die Vormundschaft umfasst die Vermögenssorge bis zur Volljährigkeit des Mündels und beinhaltet in dieser Zeit die Verwaltung des Vermögens. Um im Zuge der Vormundschaft ein Haus zu verkaufen, muss die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Dieses macht die Zustimmung von den Interessen des Mündels abhängig. Mit dieser Regelung wird verhindert, dass während der Vormundschaft ein Haus gegen die Interessen des Mündels verkauft werden.

Genehmigt das Vormundschaftsgericht den Verkauf des Hauses, während der Dauer der Vormundschaft, ist eine Immobilienbewertung gesetzlich vorgeschrieben.

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