Wertgutachten

Mögliche Anlässe für ein Wertgutachten:

  • Eigentumsübertragung von Immobilien
  • Entscheidungen in Kapitalanlagen
  • Scheidung
  • Versicherung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Vermögensaufstellung
  • Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
  • Steuerliche Anlässe
  • Mieterhöhungsverfahren
  • Erbbauzinsanpassungen
  • Gegengutachten/Gutachtenüberprüfung
  • Beratung und Gutachtenerstellung (gerichtlich und privat)

Es empfiehlt sich zu jedem Zeitpunkt, einen qualifizierten Sachverständigen hinzuzuziehen, um ihr Haus schätzen zu lassen und stets auf der sicheren Seite zu sein.

Bewertungsverfahren:

  1. Sachwertverfahren: Wenn das Sachwertverfahren bei der Hausbewertung angewandt wird, handelt es sich meist um eigen genutzte Wohnobjekte wie beispielsweise Ein- und Zweifamilienhäuser oder hochwertige Eigentumswohnungen. Zur Ermittlung des Sachwerts berücksichtigt Ihr Sachverständiger sowohl den Bodenrichtwert als auch die Abnutzung sowie andere wertbeeinflussende Umstände die Marktanpassung des Hauses.
  2. Ertragswertverfahren: Gewerbeobjekte sowie vermietete bzw. verpachtete Grundstücke werden in der Regel mithilfe des Ertragswertverfahrens bewertet.
  3. Vergleichswertverfahren: Das Vergleichswertverfahren kommt bei der Grundstücksbewertung sowie bei selbstgenutzten Häusern zum Einsatz, aber auch bei Renditeobjekten.

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