Das Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem Eigentumsverhältnisse von Grundstücken geregelt sind. Das Grundbuch nennt den oder die jeweiligen Besitzer und enthält alle wesentlichen Inhalte zu Rechten und Lasten des Grundstücks.

Das Grundbuch besteht aus drei Abteilungen:

  • I – Namen des Eigentümers mit den Eigentumsverhältnissen
  • II – Lasten, Vormerkungen, Beschränkungen und Widersprüche sowie Verfügungseinschränkungen
  • III – Grundschulden und Hypotheken und Grundpfandrechte

In Deutschland ist jedes Landstück vermessen und wird zusammen mit dem Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Grundbücher werden vom Grundbuchamt verwaltet und aktualisiert.

 

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