Baukindergeld

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Pro Kind erhält man 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.

Voraussetzung für die Bewilligung des Baukindergelds ist, dass zum Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren gehört. Zu den Kindern zählen leibliche und adoptierte Kinder. Es spielt keine Rolle, ob die Eltern verheiratet sind. Gefördert werden Familien und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Zum Haushalt gehört mindestens ein Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld bezogen wird
  • Zum Stichtag ist das Haus oder die Wohnung die einzige Wohnimmobilie
  • Das maximale zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt bei einem Kind 90.000 Euro, mit jedem weitern Kind steigt das maximale Einkommen um 15.000 Euro
  • Die Wohnimmobilie befindet sich in Deutschland
  • Die Staatsangehörigkeit des Antragstellers hat keinen Einfluss auf die Bewilligung

Gefördert werden Bau- und Kaufvorhaben, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 beginnen. Anträge können jedoch bis zum 31.12.2023 gestellt werden, wenn der Einzug bis zu sechs Monate vorher stattgefunden hat. Wichtig ist, dass man spätestens sechs Monate, nachdem die Wohnung oder das Haus bezogen wurde, den Zuschuss beantrage.

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