Brandschutz – Fluchtwege in Tiefgaragen

Flucht- und Notausgangstüren jeglicher Einbauart müssen jederzeit und ohne einen Schlüssel zu öffnen sein!

Sollten Fluchttüren aus der Tiefgarage beziehungsweise Garage direkt in einen Wohnbereich/Wohngebäude führen ist die sichere, dauerhafte und schlüsselfreie Nutzung der Fluchtwegstüren die direkt aus der Garage führen in jedem Fall höher anzusehen, als der Schutz vor Zugang für Dritte. Hierbei ist es lebenswichtig, dass sich rettenden Personen zumindest in einen anderen sicheren und rauchfreien Bauabschnitt flüchten können.

In der Tiefgarage können sich jederzeit auch andere berechtigte Personen ohne Schlüssel befinden, die im Notfall die vorhandenen Fluchtwege auch sicher nutzen müssen. Im Notfall ist das Öffnen einer Türe mittels Schlüssel sehr zeitintensiv, sehr umständlich also schlicht unmöglich.

Die Fluchtwege und Fluchttüren müssen ausreichend nach Brandschutzverordnung gekennzeichnet sein.

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