Der vorbeugende Brandschutz ist nicht nur eine lästige Pflicht für Unternehmer*innen, sondern trägt maßgeblich zur Sicherheit der Mitarbeiter*innen und Besucher*innen bei. Im Notfall können durch geeignete Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes Menschenleben und Wirtschaftsgüter gerettet werden.
Tipp 1: Baulicher Brandschutz
Insbesondere bei Neubauten aber auch bei Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen gilt es den baulichen Brandschutz zu beachten. Dieser umfasst unter anderem den Einsatz von feuerbeständigen Materialien. Beispielsweise sollten größere Bereiche nach Möglichkeit mit Feuer- und Rauchschutzabschlüssen wie Brandschutztüren voneinander getrennt werden.
Bei der Verlegung von Rohrleitungen und Kabeln müssen Durchdringungen in Wänden und Decken mit geeigneten Schottsystemen geschlossen werden. In Abhängigkeit von den technischen Gegebenheiten und Anforderungen sollten zusätzlich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie beispielsweise Sprinkleranlagen installiert werden.
Insbesondere während der Bauphase beziehungsweise während Umbaumaßamen muss der vorbeugende Brandschutz jederzeit sichergestellt werden. Hierfür müssen gegebenenfalls temporäre Maßnahmen umgesetzt werden.
Tipp 2: Feuerlöscher und Brandmeldeeinrichtungen
In größeren und unübersichtlichen Gebäuden sollten nicht nur Feuerlöscher in einer ausreichenden Menge zur Verfügung stehen. Stattdessen sollte auch Brandmeldeanlagen und Einrichtungen zur Information der Mitarbeiter*innen und Besucher*innen installiert werden. Die Einrichtungen müssen regelmäßig durch die verantwortliche Person im Unternehmen beziehungsweise durch einen externen Brandschutzbeauftragten auf Funktion geprüft werden. Bei Bedarf sind diese instand zu setzen und beispielsweise Kennzeichnungen der Brandschutzeinrichtungen zu ergänzen und abzuändern.
Tipp 3: Organisatorischer Brandschutz
Der Teil A der Brandschutzordnung muss stets öffentlich ausgehangen werden. Dieser enthält zentrale Informationen für alle sich im Gebäude befindlichen Personen. In Abhängigkeit von den Gegebenheiten sollten ebenfalls die Teile B und C der Brandschutzordnung sowie Alarmpläne und weitere Pläne durch den verantwortlichen (externen) Brandschutzbeauftragten erstellt werden.
Zum organisatorischen Brandschutz gehört auch die regelmäßige Ausbildung und Fortbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern. Vergleichsweise geringe Investitionen in die Ausbildung der Mitarbeiter*innen, wovon mindestens 5% der jeweils anwesenden Personen über diese Qualifikation verfügen sollten, tragen zu einer Maßgeblichen Erhöhung der Sicherheit im Unternehmen bei.
Auch müssen Notausgänge und andere Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes regelmäßig kontrolliert werden. Dabei müssen insbesondere die Mitarbeiter*innen dafür sensibilisiert werden, dass beispielsweise Brandschutztüren nicht absichtlich mit einem Keil oder anderweitig aufgehalten und Notausgänge nicht zugestellt werden.
Flucht- und Rettungswege müssen durch geeignete Schilder gekennzeichnet werden. Darüber hinaus sollte an geeigneten Orten im Gebäude ein Fluchtwegplan aufgehangen werden. Diese müssen bei Bedarf aktualisiert werden.
Tipp 4: Vermeidung von Zündquellen und des Feuerüberschlag
Wie bereits zuvor erwähnt gilt es sicherzustellen, dass Feuerschutztüren und Rauchschutztüren korrekt schließen. Folglich muss dafür gesorgt werden, dass diese Türen nicht blockiert oder zugestellt werden.
Bei feuergefährlichen Arbeiten müssen ebenfalls geeignete Maßnahmen getroffen werden. Dies beinhaltet beispielsweise die Einweisung von Mitarbeiter*innen und externen Personen und die Ausstellung eines sogenannten Heißarbeitserlaubnisscheins.
Im Allgemeinen gilt jedoch die Nutzung von offenem Feuer auf ein Minimum zu reduzieren. Auch muss überprüft werden, ob Maschinen und technische Einrichtungen vollständig funktionsfähig sind. Beispielsweise sollten durch regelmäßige Wartungsmaßnahmen und durch technische Einrichtungen wie beispielsweise Sicherungen und Thermoelementen verhindert werden, dass es zu einem Kurzschluss kommt oder eine Maschine heiß läuft.
Brennbare Flüssigkeiten wie Kraftstoffe, Farben, Lacke und andere Chemikalien sollten lediglich in kleinstmöglichen Gebinden am Einsatzort aufbewahrt werden. Größere Mengen sollten in dafür geeigneten Lagerräumen oder beispielsweise in feuerfesten Behältnissen aufbewahrt werden. Auch sollte auf die Gefahr von Selbstentzündungsmöglichkeiten wie beispielsweise in Leinöl getränkte Baumwolllappen hingewiesen werden.
Tipp 5: Versicherungsschutz
Es sollte stets auf einen geeigneten Versicherungsschutz geachtet werden. Hierfür sollten Sie sich ausreichend von Ihrem Versicherungsmakler beraten lassen. Gegebenenfalls sollte auch hierbei externe Unterstützung wie beispielsweise ein Brandschutzbeauftragter in die Gespräche miteinbezogen werden.
Insbesondere bei wesentlichen Änderungen im Unternehmen gilt s den Versicherungsschutz zu überprüften. Gegebenenfalls muss dieser an die neuen Verhältnisse angepasst werden. Diese Anpassung muss jedoch nicht nur zum Nachteil für Ihr Unternehmen sein. Durch neue technische oder organisatorische Maßnahmen können sogar Rabatte durch von Versicherungsgesellschaften gewährt werden.
Hinweis: Im Allgemeinen gilt es die erforderlichen Maßnahmen an Ihre örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Daher wird empfohlen eine grundlegende Analyse durch einen externen Brandschutzbeauftragten durchführen zu lassen. Dieser berät Sie in allen Fragen zum vorbeugenden Brandschutz und trägt hierdurch zur Steigerung der Sicherheit in Ihrem Unternehmen bei.
Visits: 88