Brandschutz im Hotel

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Hotel für den Brandschutz zuständig. Jedoch sollte stets sichergestellt werden, dass eine Person die zentrale Verantwortlichkeit übernimmt und somit alle Tätigkeiten koordiniert. Hierbei kann es sich sowohl um den Geschäftsführer beziehungsweise Manager aber auch um eine andere damit beauftragte Person handeln.

Auch, wenn die zuständige Person rechtlich über die notwendigen Kompetenzen verfügt muss sichergestellt werden, dass diese auch über die fachlichen Kenntnisse verfügt. Mitunter bietet es sich daher auch an, auf einen externen Brandschutzbeauftragter zurückzugreifen. Hierdurch werden nicht unnötig personelle Ressourcen gebunden und die externe Fachkraft verfügt über die notwendigen Kenntnisse und bildet sich in diesem Bereich regelmäßig fort.

Brandschutz im Hotel

Brandschutzregister

In jedem Hotel sollte ein sogenanntes Brandschutzregister vorhanden sein. Dieses beinhaltet:

  • Die Brandschutzordnung
  • Zeichnungen beziehungsweise Grundrisse
  • Liste der Brandschutzkomponenten
  • Informationen zu Prüffristen z. B. von Feuerlöschern
  • Durchgeführte Schulungen und Ausbildung zum Brandschutzhelfer der Mitarbeiter*innen
  • Zugewiesene Verantwortungen und Kompetenzen im Ernstfall

Der Brandschutzbeauftragte ist stets für die Aktualisierung des Brandschutzregisters verantwortlich. Für das Brandschutzregister existieren keine konkreten formellen Vorgaben, daher sollte dies an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Optimal ist, wenn eine Kopie außerhalb des Gebäudes aufbewahrt wird, damit beispielsweise die Feuerwehr im Ernstfall unmittelbar darauf zurückgreifen kann. Zeitgleich sollte jedoch auch eine Version im Hotel zugänglich sein. Daher empfiehlt sich die Aufbewahrung in der Nähe der Rezeption, sodass die Dokumente unter anderem bei behördlichen Prüfungen unmittelbar zur Verfügung gestellt werden können.

Notfalleinsatzplan

Der Notfalleinsatzplan beinhaltet Informationen, wie im Brandfall vorzugehen ist. In dem Plan sind unter anderem Informationen für die Mitarbeiter zu den Evakuierungsverfahren enthalten. Auch hierfür muss die konkrete Zuständigkeit geregelt sein und sichergestellt werden, dass dieser Plan regelmäßig auf Aktualität überprüft wird.

Brandschutzschulung für Mitarbeiter*innen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Hotels sollten regelmäßig geschult und zum Brandschutzhelfer sowie Evakuierungshelfer weitergebildet werden. Die Unfallversicherungen schreiben vor, dass mindestens 5% der Mitarbeiter*innen zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Jedoch empfiehlt es sich, dass aufgrund der Vielzahl von Gästen mehr als 5% der Mitarbeiter*innen regelmäßig zum Brandschutzhelfer fortgebildet werden.

Eine Schulung zum / zur Brandschutzhelfer*in umfasst insbesondere:

  • Entstehung und Verhütung von Bränden
  • Maßnahmen bei Entdecken eines Brandes
  • Verhalten im Brandfall
  • Verwendung von Feuerlöschern und anderen Systemen
  • Evakuierungsverfahren
  • Standorte von Feuerlöschern und anderen Systemen
  • Evakuierung von mobilitätseingeschränkten Personen

Die allgemeinen Inhalte können dabei durch betriebsspezifische Vorgaben beziehungsweise auf unterschiedliche Abteilungen abgestimmte Inhalte angepasst werden.

Evakuierungsübungen

Auch, wenn der Notfalleinsatzplan alle erforderlichen Informationen zur Vorgehensweise im Brandfall enthält sollten die enthaltenen Inhalte auch regelmäßig geübt werden. Daher bietet es sich an, mindestens jährlich eine Evakuierungsübung unter Leitung des Brandschutzbeauftragten durchzuführen. Damit diese Übung auch im Nachhinein ausgewertet und notwendige Schlussfolgerung gezogen werden können muss die Übung durch geeignetes personal überwacht und dokumentiert werden.

Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen

Die Brandschutzeinrichtungen im Hotel müssen regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüft werden. Häufig kommt es leider durch Gäste oder durch Unachtsamkeit zu Manipulationen und Beschädigungen an Feuerlöscheinrichtungen. Damit die Einrichtungen jedoch zu jedem Zeitpunkt funktionsfähig sind, müssen diese regelmäßig auf Beschädigungen überprüft und bei Bedarf ausgetauscht beziehungsweise instandgesetzt werden.

Baumaßnahmen im Hotel

Die Durchführung von Neubau-, Erweiterungs- und Renovierungsmaßnahmen führen oftmals dazu, dass bestimmte Bereiche im Hotel für die Öffentlichkeit unzugänglich sind. Dies muss auch bei der Führung der Fluchtwege berücksichtigt werden, denn für Gäste und Personal gibt es nichts schlimmeres als im Brandfall zielgerichtet in eine Sackgasse zu laufen.

Daher müssen Fluchtwegpläne und Evakuierungspläne bei Baumaßnahmen auf Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dabei müssen gegebenenfalls auch die Piktogramme, die zur Orientierung der Gäste und des Personals dienen temporär abgeändert werden. Auch hierfür ist der Brandschutzbeauftragte zuständig. Da das interne Personal oftmals nicht über die notwendigen Fachkenntnisse als auch über die notwendigen Ressourcen zur Anpassung der Fluchtpläne verfügt ist der Einsatz eines externen Brandschutzbeauftragten auch hierbei von Vorteil.

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