Die Baubegleitung – Schutz für Bauherren

Warum sollten Sie als Bauherr unbedingt einen Bausachverständigen hinzuziehen?

Offensichtliche Baumängel wie nasse Stellen oder beschädigte Bauteile fallen meist leicht ins Auge. Aber andere Probleme werden von fachlichen Leihen meist nicht entdeckt, können jedoch im späteren Verlauf zu größeren Schäden führen. Ohne das notwendige Expertenwissen haben Sie kaum eine Chance sämtliche Mängel zu entdecken:

  • Wurden Baustoffe ohne Zulassung genutzt?
  • Sind Anschlüsse fachgerecht ausgeführt?
  • Sind Abdichtungen der Außenwände fachgerecht ausgeführt und die Ausführung protokolliert worden?
  • Sind Planungsfehler vorhanden?
  • Sind vertragliche Zusatzleistungen durch die Bauherren zu erbringen?

Stärkere Position durch einen Bausachverständigen

Oftmals sind Verhandlungen mit Bauträgern und Handwerkern schwierig, denn diese versuchen Ihre Einwände kleinzureden. Mit einem fachkundigen Baubegleiter können Sie Ihre Position stärken und Mängelmeldungen besser durchsetzen.

Unsere Leistungen im Bereich der Baubegleitung in Kleve und Umgebung

  • Auflistung von Baumängeln
  • Kontrolle der Nachbesserungen
  • Umfangreiche Dokumentation
  • Beurteilung von Baumängeln und deren Auswirkungen
  • Berechnungen von Preisnachlässen
  • Begleitung bei der Bauabnahme

Bauexperten rechtzeitig einschalten

Bei der Begleitung eines Bauvorhabens gilt es den Sachverständigen möglichst frühzeitig hinzuzuziehen, denn wenn beispielsweise die Wände bereits verputzt oder Trockenbauplatten montiert worden sind können die dahinter versteckten Mängel nicht mehr ohne weiteres aufgespürt werden. Wir empfehlen Ihnen daher einen fachkundigen Bausachverständigen bereits vor der Unterzeichnung des Bauvertrages hinzuzuziehen.

Bereits vor Unterzeichnung des Vertrages kann unser Sachverständigenbüro unterstützend zur Seite stehen

  • Sind alle Inhalte des Vertrages angemessen oder gibt es Nachteile für den Bauherren?
  • Sind alle Unterlagen fehlerfrei und vollständig?
  • Ist die Leistungsbeschreibung vollständig und nachvollziehbar?
  • Entsprechen die geplanten Ausführungen noch den anerkannten Regeln der Technik?
  • Ist das energetische Konzept stimmig?

Es empfiehlt sich den Bausachverständigen bei diesen Bauphasen hinzuzuziehen:

  • Fertigstellung von Bodenplatte beziehungsweise Keller
  • Fertigstellung des Rohbaus
  • Dacharbeiten
  • – Fassadenarbeiten
  • Abschluss der Rohinstallationen
  • Fertigstellung

Insbesondere gilt, dass der Gutachter die Begutachtung vornehmen sollte, bevor Arbeiten durchgeführt werden bei denen Mängel im Nachhinein nicht mehr erkennbar sind wie beispielsweise Verputz oder Estrich. Nur so können Mängel an Installationen, Anschlüssen und Übergängen festgestellt und bei Bedarf kostengünstig behoben werden.

Risiken und Folgen einer Bauabnahme

Mit der Abnahme einer Bauleistung beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Zudem führt dies zur Umkehr der Beweislast. Dies bedeutet für Sie, dass Sie nach Abnahme beweisen müssen, dass der jeweilige Mangel bereits zum Zeitpunkt der Bauabnahme vorhanden war. Daher sollte die Abnahme nur dann erfolgen, wenn keine gravierenden Mängel vorliegen. Mitunter kann eine Abnahme bei geringen Mängeln erfolgen, wenn diese ausreichend protokolliert worden sind.

Hinweis: Sie können die Bauabnahme auch unbeabsichtigt durch Bezahlung der Schlussrechnung vornehmen.

Vorteile einer Baubegleitung im Überblick:

  • Vermeidung von nachteiligen Vertragsvereinbarungen
  • Vermeidung von Planungsfehlern
  • Frühzeitige Erkennung von Baumängeln
  • Dokumentation während der Bauphase

Visits: 6