Erbe: Vermögen, das eine Person bei ihrem Tod hinterlässt und das jemandem als Erbschaft zufällt.
Vermächtnis: Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände durch letztwillige Verfügung.
Im Unterschied zum Erbe muss das Vermächtnis gegenüber den rechtmäßigen Erben eingefordert werden.
Bei einer Erbschaft wird nicht nur das Vermögen vererbt, sondern auch die Schulden vom Erblasser. Deswegen sollte man sich, bevor man das Erbe annimmt, genau informieren wie die finanzielle Sachlage im Zusammenhang mit der Immobilie ist.
Ein Erbschein ist bei einer Erbschaft zwingend erforderlich, damit die Begünstigten ihr Erbe erhalten können. Einzige Ausnahme ist, wenn ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag vorliegt.
Der Grundbucheintrag der Immobilie, muss bei einer Erbschaft, beim zuständigen Amtsgericht, geändert werden. Hierfür muss ein schriftlicher Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs gestellt werden.
Beim Alleinerbe sind die Verhältnisse klar, im Gegensatz zu einer Erbgemeinschaft. Bei einer Erbgemeinschaft muss das Erbe gerecht auf die einzelnen Erben aufgeteilt werden. Bei einer Immobilie wird diese dann, in den meisten Fällen, verkauft und der Erlös unter den Erben aufgeteilt. Wenn ein Erbe die Immobilie behalten möchte, muss er die anderen Erben auszahlen. Alle Beteiligten in einer Erbgemeinschaft müssen einstimmig einen Entschluss treffen.
Bei einer Erbschaft wird grundsätzlich eine Erbschaftssteuer fällig. Der Erbe oder die Erbgemeinschaft muss innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des Erbfalls dafür das Finanzamt vom Erbe in Kenntnis setzen.
Die höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Wert der Immobilie ab und vom verwandtschaftlichen Verhältnis eines Erben zum Erblasser.
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