Grundsteuerreform

Die Grundsteuer wird auf das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden erhoben und muss von den Eigentümern bezahlt werden. Handelt es sich um vermietete Immobilien, kann die Grundsteuer als Teil der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Grundsteuerreform soll zu einer gerechteren Besteuerung des Immobilieneigentums führen.

Das zuständige Finanzamt berechnet die Grundsteuer auf Basis des festgelegten Einheitswerts. Der Einheitswert ist eine Bemessungsgrundlage und soll möglichst dem tatsächlichen Marktwert entsprechen. Die Grundsteuer wird jedes Jahr fällig und meist vierteljährlich erhoben. Die Höhe der Steuer hängt ab vom Wohnort, der Grundstücksfläche und dem Wert des darauf errichteten Gebäudes.

Die Grundsteuer kommt den Städten und Gemeinden zu gute. Mit dieser Einnahmequelle finanzieren die Kommunen Schulen, Schwimmbäder und Kitas und investieren in den Ausbau sowie die Erneuerung der Infrastruktur.

Die Formel, mit der die Grundsteuer berechnet wird, lautet weiterhin:

Wert der Immobilie x Steuermesszahl x Hebesatz

Jedoch werden die Faktoren zur Bestimmung des Werts der Immobilie und die Hebesätze angepasst, sowie die Steuermesszahl stark gesenkt.

Insgesamt ist vorgesehen, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral gestaltet wird, um die Eigentümer nicht stärker zu belasten. Dennoch werden sich durch die geplanten Anpassungen die individuellen Steuerbescheide verändern. Insbesondere Mieter in großen Mehrfamilienhäusern werden nach der Grundsteuerreform weniger Steuern zahlen müssen. Eigentümer und Mieter von Einfamilienhäusern in begehrten Lagen werden jedoch wahrscheinlich höher besteuert.

Die Grundsteuerreform wird dazu führen, dass die Besteuerung von Immobilieneigentum insgesamt gerechter wird.

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