Wer haftet für versteckte Mängel beim Immobilienkauf?
Beim Kauf eines Hauses haftet grundsätzlich der Verkäufer für versteckte Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren, aber nicht offenbart wurden. Diese Mängel müssen so erheblich sein, dass sie den Wert der Immobilie mindern oder die Nutzung der Immobilie beeinträchtigen. Allerdings hat der Käufer auch eine Mitwirkungspflicht und ist verpflichtet, das Haus auf Mängel […]
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