Beim Kauf eines Hauses haftet grundsätzlich der Verkäufer für versteckte Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren, aber nicht offenbart wurden. Diese Mängel müssen so erheblich sein, dass sie den Wert der Immobilie mindern oder die Nutzung der Immobilie beeinträchtigen.
Allerdings hat der Käufer auch eine Mitwirkungspflicht und ist verpflichtet, das Haus auf Mängel hin zu untersuchen und gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Wenn der Käufer bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung die Mängel hätte erkennen können, kann er sich später nicht mehr auf die Verantwortung des Verkäufers berufen.
Wenn also nach dem Kauf versteckte Mängel entdeckt werden, muss der Käufer diese Mängel dem Verkäufer innerhalb einer bestimmten Frist anzeigen. Die Frist variiert je nach Art des Mangels und beträgt in der Regel einige Wochen oder Monate. Wenn der Verkäufer in dieser Frist nicht reagiert oder sich weigert, den Mangel zu beseitigen, kann der Käufer rechtliche Schritte einleiten, um seine Rechte durchzusetzen.
Es ist daher wichtig, dass Käufer vor dem Kauf eine gründliche Untersuchung des Hauses durchführen und gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuziehen, um versteckte Mängel zu entdecken und rechtzeitig anzuzeigen.
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