Immobilienbewertung – Scheidung

Grundsätzlich ist jede Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung ein rechtsgültiger Ehevertrag geschlossen wurde, in dem andere Regelungen vereinbart werden.

Für die Zugewinngemeinschaft gilt, dass der eheliche Zugewinn ganz einfach geteilt wird.

Das gesamte Vermögen, das in der Zeit der Ehe angehäuft wurde, ist der eheliche Zugewinn. Dieser setzt sich meist aus folgenden Positionen zusammen:

  • Geldvermögen auf Bankkonten
  • Haushaltseinrichtung
  • Autos
  • Haus oder Eigentumswohnung
  • Wertgegenstände
  • Vermögen in Form von Aktien und Beteiligungen

Wenn eine Immobilie im Falle einer Scheidung involviert, macht diese meistens den Großteil des Zugewinns aus. Deshalb ist das Immobiliengutachten sehr wichtig. Dieses Gutachten führt rechtssicher auf, wie hoch der Zugewinn ist und ist somit Basis für den Zugewinnausgleich.

Die Immobilienbewertung ermittelt zweifelsfrei den Wert der Immobilie. Es ist wichtig, einen Sachverständigen zu beauftragen, der ein gerichtsfestes Gutachten über den Verkehrswert des Hauses erstellt.

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