Kennzeichnung von Fluchtwegen

Insbesondere in Notsituationen wie Bränden können schnell chaotische Situationen in Gebäuden ausbrechen. Während in öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden Fluchtwegkennzeichnungen vorgeschrieben sind, sind diese in privaten Wohngebäuden eher selten vorzufinden. Der Einsatz derartiger Kennzeichnungen ist jedoch grundsätzlich sinnvoll, denn hierdurch soll sichergestellt werden, dass die im Gebäude befindlichen Personen schnell und auf dem kürzesten Wege aus dem Gebäude flüchten können.

Oftmals werden Kennzeichnungen von Fluchtwegen mit einer sogenannten Sicherheitsbeleuchtung, die auch bei Stromausfall eine bestimmte Zeit lang funktionsfähig bleibt kombiniert. Ist eine derartige Beleuchtung nicht vorhanden, schreibt das Gesetz vor, dass die Kennzeichnungen mit langnachleuchtenden Materialien beschichtet sind. Dies soll ebenfalls die Flucht aus dem Gebäude bei Stromausfall ermöglichen (Vgl. hierzu auch die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A1.3).

In den Meisten Gebäuden werden die Schilder in Sichthöhe oder über den Türen angebracht. Hierbei besteht jedoch die Problematik, dass sich bei einem Brand Rauchgase zuerst an der Decke sammeln und von dort langsam heruntergedrückt werden. Dies führt mitunter auch schnell dazu, dass die Beschilderung nicht mehr sichtbar ist und die Orientierung verloren geht. Somit ist nicht mehr sichergestellt, dass Personen eigenständig flüchten können. Mithin wird auch den Rettungskräften, durch die nicht mehr sichtbare Kennzeichnung die Fortbewegung im Gebäude erschwert.

Sofern eine Verrauchung stattfinden kann schreibt die Arbeitsstättenrichtlinie bei öffentlich zugänglichen und gewerblich genutzten Gebäuden ein optisches Sicherheitsleitsystem vor (ASR A3.4/7). Hierbei handelt es sich um eine durchgehende optische Kennzeichnung mit Richtungsangaben. Zu den kostengünstigsten Lösungen zählen hier bodennahe Leitsysteme mit einer langnachleuchtenden Beschichtung, sodass diese ohne Energiekosten über einen längeren Zeitraum die Flucht aus dem Gebäude ermöglichen.

Um einen bestmöglichen Effekt bei der Flucht aus möglicherweise verrauchten Gebäuden zu erzielen werden derartige optische Leitsysteme auf dem Fußboden oder an Wänden in maximal 40 cm Höhe oberhalb des Fußbodens angebracht. Türen in Fluchtwegen sollten zusätzlich vollständig umrandet werden und die Türgriffe ebenfalls mit einer lang nachleuchtenden Folie hinterlegt werden. Sinnvoll ist es bei Treppen im Fluchtweg die einzelnen Stufen zu kennzeichnen um eine Stolpergefahr zu vermeiden.

Gerne helfen wir Ihnen die optimale Kennzeichnungen für die Kennzeichnung von Fluchtwegen in Gebäuden – egal ob in Goch, Kleve oder einem anderen Ort in NRW – auszuwählen.

Klassische Kennzeichnung von Fluchtwegen
Klassische Kennzeichnung oberhalb von Fluchtwegen

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