Nießbrauch und Wohnrecht

Mit dem Begriff Wohnrecht wird das Recht bezeichnet, eine Immobilie beziehungsweise einen Teil einer Immobilie zu bewohnen, ohne dass man selbst Eigentümer ist.

Das Nießbrauchrecht weist einige Parallelen zum Wohnrecht auf. Beide werden im Grundbuch eingetragen und führen zu einer Belastung des Grundstücks. Beide Rechte können nicht vererbt werden und bestehen auch bei einem Wechsel des Eigentümers der Immobilie fort.

Es gibt aber einen deutlichen Unterschied:

Anders als beim Wohnrecht kann bei einem Nießbrauchrecht die Immobilie auch vermietet werden, sofern die Vermietung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Das kann vorteilhaft sein, wenn beispielsweise der Wohnrechtinhaber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bewohnen kann und in ein Pflegeheim umzieht. Die Kosten hierfür können dann über die Mieteinnahmen abgedeckt werden.

Nießbrauch und Wohnrecht

 

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