Weniger Barrieren – mehr Förderung

bodengleiche Dusche, intelligentes Assistenzsystem oder breitere Wohnungstüren – Eigenheimbesitzer, die Barrieren reduzieren und ihr Zuhause altersgerecht
umbauen, können für die Modernisierung Zuschüsse in Anspruch nehmen. Die Fördermöglichkeiten auf einen Blick.

KfW-Förderprodukte

Die KfW-Bank fördert mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ Modernisierungsmaßnahmen, die den Wohnkomfort und die Sicherheit erhöhen sowie Barrieren reduzieren. Zu den förderberechtigten Maßnahmen zählen zum Beispiel die Reduzierung von Barrieren in Zugangsbereich und Wohnraum, der Umbau von Badezimmern, etwa durch den Einbau einer bodengleichen Dusche sowie die Installation von Treppenliften, Rampen und Assistenzsystemen. Gefördert werden die Umbauten mit zinsvergünstigten Darlehen bis maximal 50.000
Euro je Wohneinheit. Alternativ bietet die KfW einen Investitionszuschuss an. Dieser beträgt maximal 6.250 Euro je Wohneinheit. Das Förderprogramm kann von allen Privatpersonen, unabhängig von Alter und Familienstand, beansprucht und mit einem Bausparvertrag kombiniert werden.

Regionale Förderprogramme

Modernisierer können gegebenenfalls auch bei kommunalen Institutionen ihrer Region Fördermittel beantragen, wenn sie im Eigenheim Barrieren reduzieren.
Die Form und Höhe der Zuschüsse variiert von Bundesland zu Bundesland. So bezuschusst etwa das Thüringer Landesverwaltungsamt einen Umbau mit bis zu
10.000 Euro, von der Hamburgische Investitions- und Förderbank gibt es sogar bis zu 15.000 Euro. Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt die barrierearme
Wohnraumanpassung in Form eines zinsverbilligten Darlehens: Auf den Kredit der KfW-Bankengruppe gewährt sie pro Jahr zusätzlich eine weitere nominale
Zinssubvention von bis zu 0,6 Prozent. Eine Übersicht über die Fördermittel in den einzelnen Bundesländern sowie über die jeweiligen Konditionen stellt das
Bundeswirtschaftsministerium unter www.foerderdatenbank.de zur Verfügung.

Wohn-Riester

Mit Wohn-Riester unterstützt der Staat nicht nur beim Erwerb des Eigenheims. Wohn-Riester-Sparer können ihren riestergeförderten Bausparvertrag auch für
den altersgerechten Umbau ihrer Immobilie einsetzen. Dazu müssen sie mindestens die Hälfte der Investitionssumme für Maßnahmen aufwenden, die den
DIN-Vorgaben für barrierefreies Bauen entsprechen und auch mit dem restlichen entnommenen Guthaben Barrieren in oder an der Immobilie reduzieren. Wer
sein Eigenheim schon länger als drei Jahre besitzt, muss außerdem mindestens 20.000 Euro investieren, ansonsten 6.000 Euro. Für Umbaukosten, die durch
die Wohn-Riester-Förderung finanziert werden, dürfen keine anderen Förderprogramme genutzt werden.

Visits: 3