Hausverkauf im Betreuungsfall

Betreuung Hausverkauf

Zur Betreuung gehört die Vertretung des Betreuten in rechtlicher Hinsicht. Der Betreuer kann entscheiden, eine Immobilie des Betreuten zu verkaufen. Das ist meist der Fall, wenn aus dem Verkaufserlös die Kosten für ein Pflegeheim bestritten werden sollen. Das Vorhaben muss mit dem Betreuungsgericht abgestimmt werden.

Bevor der gesetzliche Betreuer einen Kaufvertrag abschließt, benötigt er die Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Damit die Immobilie nicht unter Wert verkauft wird, muss ein Verkehrswertgutachten erstellt werden, das den korrekten Immobilienwert zweifelsfrei belegt. Der Betreuer übernimmt die Stelle des Betreuten und vertritt ihn bei der Vertragsverhandlung und beim Vertragsabschluss.

Das Betreuungsgericht muss anschließend den Verkauf nochmals genehmigen. Erst dann wird der Verkauf rechtskräftig.

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