Einfluss einer Reallast

Die Reallast ist nach deutschem Sachenrecht das Recht einer bestimmten Person vom Eigentümer eines bestimmten Grundstücks wiederkehrende Leistungen zu verlangen. Diese Leistungen können Geld-, Dienst- oder Sachleistungen sein. Die Reallast wird begründet, wenn sich der Eigentümer des Grundstücks und der Begünstigte darauf einigen und dieses Recht ins Grundbuch eintragen lassen.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Reallast, die subjektiv-dingliche und die subjektiv-persönliche Reallast. Bei der subjektiv-dinglichen Reallast ist das Recht untrennbar an die jeweilige Immobilie gebunden, unabhängig davon, wer gerade Eigentümer dieser Immobilie ist. Ist das Recht jedoch als subjektiv-persönlich vereinbart, ist es an diese Person und nicht an ein bestimmtes Grundstück gebunden.

Die subjektiv-dinglichen Reallasten zählen bei der Immobilienbewertung eindeutig zu den wertmindernden Faktoren und wirken sich somit negativ auf den Immobilienwert aus.

Beim Verkauf einer Immobilie, die mit einer Reallast belastet ist, wird in den meisten Fällen der Käufer eine Löschung aus dem Grundbuch verlangen, sodass die Reallast aus dem Verkaufserlös abgelöst wird. Der Begünstigte muss der Löschung jedoch zustimmen. Ansonsten wird das Recht vom Eigentümerwechsel nicht tangiert.

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